Karneval

Statuten der Waldbreitbacher Karnevals-Gesellschaft („Mir glöwen net dran“)
vom 10. Dezember 1901

§ 1.) Von der Gesellschaft und ihrem Zweck

Unter dem Namen („Mir glöwen net dran“) hat sich in Waldbreitbach eine Gesellschaft gegründet mit dem Zweck den Karneval in althergebrachter Weise zu feiern und sich dadurch gegenseitig zu unterhalten und erheitern.

§ 2.) Von den Mitgliedern und dem Vorstand

Mitglied der Gesellschaft kann nur derjenige Einwohner der Gemeinde Waldbreitbach werden, welcher das 17. Lebensjahr vollendet hat und einen guten Lebenswandel führt.

§ 3.) Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand welcher besteht

  1. aus dem Präsidenten
  2. dem stellvertretenden Präsidenten
  3. dem Schriftführer
  4. dem Kassierer

§ 4.) Die Wahl des Vorstandes erfolgt mittelst Stimmzettel und ist zur Gültigkeit der Wahl absolute Stimmenmehrheit aller Anwesenden erforderlich. Die Wahl erfolgt auf ein Jahr und wird am 11. November eines jeden Jahres vorgenommen. Wiederwahl ist statthaft, dagegen kann die Ablehnung einer Wahl nur aus ganz besonderen Gründen, über deren Bestehen der Vorstand entscheidet, erfolgen.

§ 5.) Von den Rechten und Pflichten des Vorstandes

Der Vorstand hat das Recht, Versammlungen einzuberaumen und die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Er ist verpflichtet, die gefaßten Beschlüsse zur Ausführung zu bringen und insbesondere für die Befolgung der Statuten durch die Mitglieder Sorge zu tragen.

§ 6.) Der Präsident, in dessen Abwesenheit der stellvertretende Präsident eröffnet und leitet die Versammlung und ist berechtigt Versammlungen zu schließen, falls sich ergibt, daß kein Beschluß zu Stande kommen kann.

§ 7.) Der Schriftführer hat alle die Gesellschaft betreffende Arbeiten zu übernehmen. Der Kassierer besorgt die Einnahmen und die Ausgaben und die vom 11. November eines jeden Jahres der Gesellschaft vorzutragende Jahres-Rechnung.

§ 8.) Von den Rechten und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist berechtigt in Vereinsangelegenheiten mitzusprechen. Es übernimmt bei Eintritt  in die Gesellschaft die Pflicht:

  1. Die vorliegenden Statuten und etwaigen Statutenzusätze zu befolgen
  2. Den etwaigen Anordnungen des Vorstandes unbedingt Folge zu leisten
  3. Bei Vereinsfestlichkeiten sich anständig zu benehmen, namentlich bei Veranstaltung eines Karnevalszuges, jede Ärgerniß erregende Handlung zu unterlassen, und
  4. namentlich dem Vorstand bei Ausbruch von Streitigkeiten bei Vereinsfestlichkeiten beizustehen und etwaige Streitsüchtige entfernen zu helfen.

§ 9.) Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind diejenigen, welche sich um die Gesellschaft verdient gemacht haben und durch Ballotage aufgenommen wurden. Von Eintrittsgeld und Beiträgen sind sie jedoch befreit.

§ 10.) Eintrittsgeld und Beiträge

Das Eintrittsgeld beträgt 50 Pfennig. Die Beiträge pro Woche 10 Pfg. Die Beiträge werden jeden Samstag in der Zeit vom 11. November bis Samstag vor Fastnachten bei den Versammlungen, in der übrigen Zeit monatlich erhoben.

§ 11.) Versammlungen

In der Zeit vom 11. November bis Fastnacht findet an jedem Samstag in der Woche eine Versammlung statt. Im Übrigen jedoch nur nach vorheriger Einberufung von Seiten des Vorstandes. In den Versammlungen, an welchen auch eingeladene Freunde und Gönner der Gesellschaft theilnehmen können, darf weder über Politik noch Religion gesprochen werden. Es steht den Mitgliedern frei, in den Versammlungen karnevalistische Vorträge zu machen, sie dürfen allerdings den Anstand und die guten Sitten nicht verletzen. Zu diesem Zweck hat der Präsident oder sein Vertreter das Recht vorher sich den Vortrag vorlesen zu lassen, damit er eventuell denselben verwerfen kann, wozu er befugt ist.

§ 12.) Vereinlokal

Das Vereinslokal befindet sich in der Gastwirtschaft „Zum Wiedischen Hof“ (Peter Pütz) hierselbst.

§ 13.) Festlichkeiten

Die Gesellschaft veranstaltet jährlich zwei Bälle und an den Karnevalstagen einen Karnevalszug. Wer an dem Karnevalszug außer den Vereinsmitgliedern mitmachen will, muß sich beim Präsidenten melden und falls er maskiert ist, sich diesem zu erkennen geben. Auch sämtliche Mitglieder, welche maskiert erscheinen, haben die vorgenannte Verpflichtung. Ein Verzeichniß der beim Karnevalszug vorgetragenen Stücke wird der Polizeibehörde vor Beginn des Zuges zur Genehmigung vorgelegt.

§ 14.) Sonstige Vereinsangelegenheiten

Auch eingetretene Mitglieder zahlen außer dem Eintrittsgeld die bereits fälligen Beiträge des laufenden Jahres. Ihre Aufnahme erfolgt mittelst Stimmzettel bei absoluter Stimmenmehrheit.

§ 15.) Wer mit seinen Beiträgen mit mehr als 0,40 M im Rückstand ist und trotz mehrfacher Ermahnung nicht zahlt wird ausgeschlossen. Ebenso derjenige, welcher gegen diese Statuten grob verstößt. Ein Mitglied, welches freiwillig oder gezwungen aus der Gesellschaft ausscheidet, verliert jeglichen Anspruch an das Vereinsvermögen.

§ 16.) Kann in einer Versammlung über einen Beratungsgegenstand eine Einigung nicht erzielt werden, so wird zur Abstimmung mittelst Stimmzettel geschritten. Stimmenmehrheit entscheidet auch hier.

§ 17.) Das Vereinsvermögen

Die Einnahmen des Vereins werden zur Anschaffung von Karnevalsgegenständen, wie Maskenanzügen, Wagendekorationen u.s.w. verwandt. Löst die Gesellschaft sich auf und hat sich innerhalb 3er Jahren kein neuer Karnevalsverein gegründet, so werden die Vereinsgegenstände verkauft und der Barerlös der Gemeindekasse Waldbreitbach zur Verwendung für arme Gemeindeeinwohner überwiesen. Die Gesellschaft gilt als aufgelöst, wenn ihr weniger als 6 Mitglieder angehören.

Waldbreitbach, den 10. Dezember 1901

Präsident Marx Zimmermann II. – stellvertr. Präsident Ferdinand Brustmann –  Schriftführer Peter Becker – Kassierer Stephan Zimmermann

Die offizielle Beglaubigung erfolgt am 2. Januar 1902 durch Polizeiverwaltung und Bürgermeister im Bürgermeisteramt Neuerburg zu Waldbreitbach

Vor 100 Jahren – Protokoll über den Fastnacht 1914

Zum Präsidenten wurde gewählt Peter Becker, Stellvertreter Peter Pütz, Kassierer Johann Reuschenbach, Schriftführer Willy Hoitz. Die Versammlung von 14.2.14 beschloß am Fastnachtssonntag keinen Ball abzuhalten sondern Dienstag. Aber durch Beschluß am 16.2.14 wurde der Beschluß vom 14.2.14 umgeändert und beschlossen Sonntags Bohnenball abzuhalten. (Hier enden vorerst die Aufzeichnungen aus der Chronik vom „Narrenklub Waldbreitbach“ vermutlich wegen Ausbruch des 1. Weltkriegs. Das nächste Protokoll berichtet „über den Fastnacht 1920“.)

Vor 75 Jahren – Karneval 1939

1. Sitzung – Waldbreitbach, d. 11. Dez. 38…….Es wurde weiter beschlossen einen diesjährigen Rosenmotagszug zu veranstalten, bestehend aus 4 Wagen (einschl) Prinzenwagen, und Mitwirkung der Schulkinder. Abends wird der übliche Preismaskenball abgehalten. Zur Musikfrage werden wir bei der nächsten Sitzung Stellung nehmen. Unter dem Motto „Mir hann et von de Ale jeliert“ wird der diesjährige Karneval steigen. Die Sitzung wurde bis auf Samstag den 21. Januar 1939 vertagt.

2. Sitzung – Waldbreitbach, d. 21.1……… Abends 8.11 Uhr wurde die II. Sitzung eröffnet. Zunächst wurde das Programm für die Karnevalstage bekanntgegeben. Kassierer Paul Reuschenbach gab einen kurzen Bericht über den Bestand des Vermögens bekannt. Es wurde beschlossen von dem Gelde des Vereins nur 2 Köpfe, fehlende Federn und Papierblumen zu kaufen. Von den Anwesenden wurde dann der Beitrag erhoben, der für Mitglieder -,50 RM beträgt. Folgende Massnahmen wurden dann angeordnet.

  1. Wer seinen Beitrag bis zum 5. Februar nicht bezahlt hat, ist nicht Mitglied des Vereins
  2. Wer sich nicht am Wagenbau, an der Proklamation Sonntag morgen und am Rosenmontagszug nicht beteiligt, wenn er auch seinen Beitrag bezahlt, ist nicht Mitglied des Vereins und zahlt bei der Veranstaltung vollen Eintrittspreis. Der Termin zu dieser Veranstaltung wird noch bekannt gegeben.

Weiberfastnacht 1939

Abends 9 Uhr traf der Elferrat bei den Möhnen ein. Schöne Vorträge der Möhnen eröffneten den Reigen. Es folgten Büttenreden und die Rede des Prinzen. Weiterhin konnte ein schöner Verlauf verzeichnet werden.

Fastnachtsonntag

Morgens 9 Uhr versammelten sich die Narrenmitglieder um  W.H.W. Abzeichen zu verkaufen. 11.11 Uhr traf Prinz Otto mit dem Wagen ein und es erfolgte die Proklamation seiner Tollität Prinz Otto. Anschließend ging es zum Narrenlokal wo wir bis nachmittags verweilten.

Rosenmontag

Mittag 3 Uhr konnte der Zug seinen Anfang nehmen. Am Steinkümpel fand die Aufstellung statt. Bei Beteiligung der Schule und sonstige Jecke ging der Zug reibungslos vonstatten. Abends fand der Preismaskenball statt und Einzug des Prinzenpaares mit Gefolge. Bei überfülltem Saale nahm der Prinzen- und Preismaskenball durch die Eröffnung des Präsidenten seinen Verlauf. Einige Büttenreden verschönten den Abend. Schöne Kostüme hatten sich eingefunden die um 1/2 12 Uhr prämiert wurden. Den I. Preis erhielten drei Sarrottis. Der Ball nahm einen wirklich schönen Verlauf.

Fastnachtdienstag

Nachmittags wurden die Lokale durch den Ort besucht. Um 7 Uhr folgten wir der Einladung der Eltern des Prinzen zum Abendessen. Von da aus ging es nach den Vierjahreszeiten zum Masken- u. Abschlussball der ebenfalls ein schönes und spätes Ende nehmen konnte. Der neue Waldbreitbacher Schlager fand alle Tage guten Wiederhall. Waldbreitbach, den 22.2.1939

Der Präsident Willi Boden  (entnommen aus der Chronik vom Narrenklub Waldbreitbach)

Die Eintragungen in der Vereinschronik werden kriegsbedingt erst wieder mit dem Jahr 1948 fortgeführt.