Die Nassen’s Mühle zu Waldbreitbach (1826-1960)
(Öl-, Mahlmühle und Kraftwerk)
Bericht von Heiner Strauß – St. Katharinen
Im April 1826 wenden sich die Gebrüder Wilhelm und Jakob Nassen an die Bürgermeisterei Neuerburg mit der Bitte um Verleihung „eines Consens“, an der Wiedbach eine Ölmühle zu erbauen. (1)
Da wir gesonnen sind unsere als Krämer durch Handel an uns zu bringenden Samen mit Vermittlung einer eigenen Oehlmühle zu produzieren: so wollen wir gehorsamst anfragen, ob es uns erlaubt sey, eine Oehlmühle 1/16 Stunde unter das Dorf Waldbreitbach auf unser Eigenthum den sogenannten Platz, an die Wiedbach einzustellen.“ (2) Und die Geschwister versäumen es nicht, auf die Vorteile ihres Vorhabens hinzuweisen:
1. So schaffe die Mühle Arbeitsplätze und gäbe den hiesigen Untertanen Brot.
2. Erhalte die Staatskasse jährlich erhebliche Einnahmen.
3. Fließe kein Geld ab, „wenn wir das Oehl, das wir jährlich käuflich absetzen, allhier selbst machen lassen“.
Der Bürgermeister Pasch war offensichtlich nicht untätig. Am 16. August erhält er vom fürstlichen Regierungsrat zu Dierdorf ein empörtes Schreiben. „Mit wahrer Verwunderung habe ich aus dem „Neuwieder Morgenblatte“ ersehen, dass Sie eine Genehmigung zur Mühlenanlage der Gebrüder Nassen öffentlich zugesagt haben, welche nirgends von mir definitiv erteilt ist, da die Aufforderung erst zeigen muß, ob und welche Hindernisse sich der beabsichtigten Anlage entgegenstellen; folglich erst dann, wenn die gesetzliche Frist abgelaufen ist, die Genehmigung gegeben ist oder versagt werden muss. (3).
Obwohl im preußischen Rheinland längst die Gewerbefreiheit eingeführt war, behielt der Fürst zu Wied in seinem Gebiet bis in die 1860er Jahre bestimmte Privilegien. Dazu gehörten unter anderem das Wasser– und Mühlbannrecht.
Jedenfalls wird die fürstliche Behörde auch noch anderweitig aktiv. Sie informiert die königliche Regierung zu Koblenz über Paschs voreilige Konzessionserteilung und verlangt Einsicht in die Verfügung. Der Bürgermeister legt sie am 28. August 1825 vor und belegt in seinem Begleitschreiben, dass die Argumente gegen den Mühlenneubau haltlos sind. Danach geht aus dem Mühlenplan und dem Nivellement hervor, dass die Ölmühle 900 m unterhalb der herrschaftlichen Bannmühle (Scheid’s Mühle) angelegt werden soll „und erstere nur dasjenige Wasser benutzen kann, was die letztere fließen lässt“. (4)
Während die Behörden noch untereinander im Clinch liegen, haben die Nassens Brüder vollendete Tatsachen geschaffen und ihre Mühle gebaut. Und zwar ohne offiziele Genehmigung der fürstlich- wiedischen Regierung. Das kostete eine Konventionalstrafe. Für Schäden, die der Staudamm anrichtete, zahlten die Mühlenbetreiber 6 Reichstaler, 3 Silbergroschen und 4 Pfennige und Anton Groß aus Hochscheid kauften sie zwei Grundstücke ab, die durch den Damm wertlos wurden.
Aber damit noch nicht genug. Die fürstliche Behörde zu Dierdorf fordert den Abbau des Wehrs und die Absenkung des ganzen Mühlenwerks, „daß der Wasserspiegel nicht über die Oberkante des Sicherheitspfahles kommen kann“. Ferner mussten die Mühlenbesitzer zwei Brücken -„gut und dauerhaft“- über den Mühlengraben bauen. Ebenso sollten Entschädigungsleistungen erbracht werden für die „Aufdämmung“ eines Grundstückes zum Nachteil des Eigentümers und für die Anlage eines Fußweges über Gemeindeland.
Die Gegendarstellung der Bebrüder Nassen blieb nicht aus. Sie berufen sich auf ein Gutachten des Wasserbauinspektors Elsner zu Koblenz. Danach sei keine Rede vom Abbau des Wehrs, „sondern wir haben nur zu beobachten, dass das Wasser beym kleinsten Wasserstand nicht über den angelegten Sicherheitspfahl steht, wo wir auch für gesorgt haben“. (5)
Was die Verkehrsituation anbelangt, verweisen die Mühlenbesitzer auf den erfolgten Bau einer Brücke und die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Danach führt der neue Weg ausschließlich über ihr Privateigentum, und nicht wie von der Behörde behauptet, über Gemeindeland.
Aber der viele Ärger und die Unkosten müssen sich gelohnt haben. Geschäft und Mühle florieren. Dafür sprechen u. a. zahlreiche Grundstückskäufe in Waldbreitbach und den umliegenden Höhendörfern. Und nicht zuletzt der Antrag vom 21. Juli 1836, einen Beutelgang (bzw. einen zweiten Mahlgang) in der weitläufigen Ölmühle einzurichten.
Und die Gebrüder Nassen argumentieren geschickt. In ihrem Antrag ist die Rede von einer Handel(s)-Beutelmühle. Den Begriff wählen sie nicht ohne Grund, wie wir noch sehen werden. Sie wollten mit der Genehmigung diesmal ganz sicher gehen. „ Bevor wir jedoch hiermit anfangen, verfehlen wir nicht, einer wohllöblichen Stelle um die polizeiliche Erlaubnis hierzu anzustehen. Die Erteilung dieser dürfte aber auch um so weniger etwas im Wege stehen, da so wohl in dem Wasserlauf als auch in der Anlage selbst gar nichts geändert wird, wodurch irgend jemand ein(en) Nachteil erleiden kann. Die Anlage erfordert weiter nichts als ein neues Wasserrad und die nöthige innere Einrichtung, womit die Beutelmühle in Betrieb gesetzt werden muß. Auch soll keine Veränderung an dem Wehr eintreten, damit Niemand gegen die projektierte Anlage beschwert finden kann…“ (6)
Die sollte aber gefunden werden. Die Dierdorfer Rentkammer verweist, wie oben schon einmal beschrieben, auf das hochfürstliche Mühlenbannrecht im Amt Neuerburg hin. Danach dürfen neue Mühlen ohne Zustimmung nicht ange-legt werden, noch dürfen die Einwohner auf anderen als den herrschaftlichen Bannmühlen ihre Früchte schroten, schälen und beuteln lassen. Das waren für das Amt Neuerburg die Waldbreitbacher (Scheids-) und in Niederbreitbach die Krölls- Mühle. Der Kammerassessor und Rentmeister Hümmerich vertrat zudem noch Eigeninteressen. Aus der Konkursmasse eines Herrn Lux erwarb er 1830 dessen Mühle. Die Nassens bedeuteten somit Konkurrenz und sollten mit einer Konzession für einen Beutelgang nicht zum Zuge kommen. Da half auch nicht das o. g. Argument, eine Handelsmühle betreiben zu wollen, auf der nur von außerhalb erworbene Früchte gemahlen werden sollten und nicht die der bann-pflichtigen Amtsbewohner.
Was Hümmerich verschwieg war die Tatsache, dass sein Pächter im Sommer oft nicht tätig werden konnte, da der Fockenbach zu wenig Wasser führte. „Hieraus entsteht dann der Nachteil, daß die Einsaßen des Amtes Neuerburg ihren Weizen in den benachbarten Ämtern am Rhein verkaufen, und sich von dort ihr Vor-schußmehl kommen lassen„ , beschreibt Wilhelm Nassen die Misere. Ansonsten müssten die Mahlgäste für „gebeuteltes“ Mehl bei sechs Durchläufen jeweils die Molter zahlen. Eine teure Angelegenheit, die man verständlicherweise mied.
Und welche Argumente bringt der zweite Bannmüller im Amt Neuerburg vor, der Nachbar vom Nassen, Lorenz Scheid, seiner Zeit auch Schöffe (Ortsbürgermeister). Als neuer Eigentümer der herrschaftlichen Mühle und der o. g. Funktion fühlt er sich als verlängerter Arm der fürstlichen Rentkammer. Und er prangert 1846 an, dass die Ölmühle ohne Konzession seit 20 Jahren liefe und dass bei den vielen gegen diese Anlage erhobenen Einsprüche der Betrieb … nur gegen Versprechungen und Reverse (Verpflichtungserklärungen) verschiedener Art geduldet worden ist“. (7) Die Nassens hätten der „Vorschrift zuwider“ einen Teich angelegt, den Wasserspiegel unerlaubt erhöht und Nivellierungspfähle und Markierungen manipuliert bzw. eigenmächtig Veränderungen vorgenommen. Damit nicht genug. Scheid hat noch drei weitere Asse im Ärmel. Sie hängen alle mit dem Bau des Wehrs (Dammes) zusammen.
1. So könnten Fuhrwerke durch das Aufstauen, die Vertiefung der Furt (oberhalb des Teiches) nur noch schwer den Bach durchqueren.
2. Bei Hochwasser und besonders bei Eisgang sei das gesamte Gebiet oberhalb des Wehrs durch Überschwemmung gefährdet. Scheid versäumt es nicht, ein mehr als sechzig Jahre zurückliegendes Jahrhundertereignis anzuführen. „Ein Beispiel hiervon hat das Jahr 1784 geliefert, wo auf der fraglichen Stelle das Eis ohne durch irgendeinen Gegenstand im Treiben gehemmt zu sein, plötzlich stehen blieb und das zurückquellende Wasser zu einer solchen Höhe trieb, daß meine Großeltern sämtliches Rindvieh im Stall ertrank und die Familie selbst in die obersten Räume des Gebäudes verdrängt wurden. Die Wiederkehr eines solchen Ereignisses ist gewiß umso mehr zu befürchten, wenn auf derselben Stelle ein den Gang des Eises hemmender Damm angebracht ist.“ (8)
3. Schließlich beeinträchtigt der Damm die mit geringem Gefälle arbeitende unterschlägige Öl-, Loh-, Mahl- und Beutelmühle, in dem bei hohem Wasser-stand den Wasserrädern Unterwasser zugeführt wird.
Auf die (fadenscheinigen) Argumente soll hier nicht näher eingegangen werden. Scheid hält den Beutelgang „für das Bedürfnis des Publikums ganz überflüssig“. Was er verschweigt ist der eigene Antrag an die Behörde, auf seiner Mühle die gleiche Anlage einzurichten.
Und der Bannmühlenbesitzer versäumt auch nicht den Hinweis, dass der Beutelgang der Nassen, welche nach „der amtlichen Bekanntmachung erst angelegt werden soll, wie der Augeschein beweißt- bereits vorhanden, ja sogar heimlich in Betrieb gewesen ist“. Und schließlich erinnert er an die Produktion einer zweiten, nicht zur Gewerbesteuer angemeldeten Ölpresse, wofür 1839 zwölf RM Strafe fällig wurden.
Aber ungeachtet dessen, am 30. April 1846 ist es dann so weit. Die Gebrüder Nassen erhalten (nach zwanzig Jahren) ihre lang ersehnte Konzession für den Mühlenbetrieb und (nach zehn Jahren) die für den Beutelgang, vier Monate bevor letztere auch Lorenz Scheid bekommt (vier Monate nach Antragstellung).
Historisch interessant ist, dass das Mühlenbannrecht (und andere Bannzwänge) mit dem Prinzip der Gewerbefreiheit (und der Marktwirtschaft) in direktem Widerspruch standen. Während sich die weltoffenen Geschäftsleute Nassen zur neuen Zeit bekennen, steht Lorenz Scheid als Käufer der kurfürstlichen Bannmühle (verständlicherweise) für die alten Privilegien und weiß sie für seine Zwecke zu nutzen.
Wie oben erwähnt, betreiben die Gebrüder Jakob und Wilhelm Nassen einen Krämerladen und die neu erbaute Ölmühle. Beide sind, wie ihr Vater Goswin Nassen (* 5.7.1762), Kaufleute. Im August 1840 beschließen sie, ihre gemeinsame erworbenen Immobilien, darunter zwei Häuser mit Scheune und Stallungen, Äcker und Wiesen, zu teilen. „Es wurde bei dieser Theilung bedungen respective vorbehalten, dass die Oelmühle mit dazugehörigem Mühlengraben und Mühlenwerk sammt dem abgesteinten Grund …, fortan auch gemeinschaft-lich benutzt werden sollen.“ (9)
Peter Nassen, der Sohn von Wilhelm, der erste Müller in der Familie, führt nach dem Tod des Vaters 1856 die Mühle. Bis 1861 bleibt sein Onkel Jakob Miteigentümer. 1909 beschließen Sofie Nassen geb. Prestinari und Sohn Wilhelm, das Treibrad durch eine Turbine zu ersetzen. Und das nicht ohne Grund, denn neben dem Mahlbetrieb richteten sie ein Kraftwerk ein. Damit übernahm die Müllerwitwe ab 7. April 1911 die Lieferung elektrischer Energie für die Gemeinde Waldbreitbach für Licht – und Kraftzwecke, insbesondere für die Pumpenanlage des neuen Wasserwerks. Die bereits vorhandenen Einrichtungen baute Nassen nach modernen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus, und stellte zwei Generatoren auf von je 16 KW Leistung. Von der Gesamtmaschinenleistung von 32 KW verpflichtet sich der Betrieb, 24 KW abzugeben, und zwar 30 000 KWh pro Jahr zu 3000,–Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten, und gemessen am Anschluss der Ortsleitung an den Sammelschienen des Kraftwerkes. Jedes weitere, darüber hinausgehende KWh wurde mit 9 Pf vergütet.
Nassen musste ohne finanzielle Entschädigung die Pumpenanlage bedienen und warten. Betriebsmaterialien gingen zu Lasten der Gemeinde. Der Vertrag wurde für die Dauer von 35 Jahren abgeschlossen. Die Behörde behielt sich eine Kündigung nach 15 Jahren vor, wenn sie den Strom woanders für unter 10 Pf erhalten konnte. Verpflichtete sich aber andererseits in diesem Falle die für die Maschinenanlage, exklusive der Gebäude, gemachten Aufwendungen zurückzuzahlen, abzüglich 20 % für Verschleiß.
Der Strompreis von 10 Pf ließ sich nach dem 1. Weltkrieg wegen allgemeiner Teuerung nicht halten. Per Gesetz vom 1. Februar 1919 wurden die Strompreis-vereinbarungen aufgehoben. Nassen kündigte deshalb den Vertrag schreibt dem Amt: “Ich kann also den Vertrag nur erneuern, wenn mir statt des bisherigen Mk 3000,– vom 1. April 1920 Mk 9000,– bzw. 30 Pf für die Kraft vergütet werden. Bei einem Strompreis von 70- 80 Pf für den Abnehmer würden diese den Strom immerhin noch sehr billig beziehen.“ Nassen sieht sich zudem nicht in der Lage, das Angebot länger als ein Jahr zu garantieren. Der Gemeinderat bewilligt schließlich 27 Pf pro KWh.
Das Kraftwerk lieferte Strom zunächst für Waldbreitbach, wenig später an die umliegenden Dörfer (Gasbitze, Glockscheid, Over und Wüscheid). Um Stromausfällen bei Niedrig- bzw. Hochwasser vorzubeugen, wurde ein 30-bzw. 50 PS Motor installiert. Mit Recht ist heute der Enkel Peter Nassen stolz auf die technische Meisterleistung seiner Vorfahren. So brannten in Waldbreitbach elektrische Glühbirnen ein Jahre bevor das in Neuwied geschah (1912). Dreizehn Jahre sollten vergehen, bis 1924 z. B. die Linzer Höhe in den Genuss der Elektrifizierung kam.(10)
Der Stromverbrauch in den Anfangsjahren war gering, da die Energie überwiegend zur Beleuchtung verwendet wurde. Fast dreißig Jahre konnte der Müller den Strombedarf der Bevölkerung decken. Vom 26. Juni 1929 ist eine Bekanntmachung des Bürgermeisters überliefert, in der Elektromotorenbesitzer in Waldbreitbach darauf hingewiesen werden, dass zur Ergänzung der Wasserkraft in der Zeit von 9 – 12 Uhr und von 16 – 18 Uhr auf der Nassensmühle der Dieselmotor laufe und daher in dieser Zeit volle Spannung und Kraft vorhanden sei. Mit der Zunahme von Elektrogeräten und damit verbundenem höherem Verbrauch konnte das kleine Kraftwerk nicht mithalten. 1938 veräußerte es deshalb Wilhelm Nassen an die Rhein-Wied-AG für 38000 Goldmark (heute 570. 000 €) und erzeugte fortan nur noch Strom für den Eigenbedarf. Überschüsse verkaufte er an den neuen Netzbetreiber. Mit dem Verkaufserlös wurde die Mühle um eine Etage aufgestockt (Vgl. unten).
Im August 1915 stellt die Witwe des Peter Nassen I, Sophie Nassen geb. Prestinari den Antrag an den Kreiswasserbaumeister, die Herstellung einer Staumauer in Betonbauweise zu genehmigen.
Das zur Mühle gehörige o. g. vorhandene Wehr bestand aus lose aufgesetzten Bruchsteinen mit dazwischen eingerammten Pfählen. Abgesehen davon, dass die Wasserhaltung dadurch sehr ungenügend war, verursachte der Bau fortgesetzt größere Unterhaltungskosten. Bei jedem Hochwasser, besonders bei Eisgang wurden in der Regel größere Teile des Wehrs empfindlich beschädigt. Die Reparatur war dann, wenn überhaupt möglich, nur mit großen Kosten und Gefahr ausführbar, und der Mühlenbetrieb vielfachen Störungen ausgesetzt. Aufgrund dieser Mängel erhielt die Antragstellerin die Genehmigung, wonach Einsprüche zwar erhoben, später aber zurückgezogen wurden, nachdem die Parteien eine Vereinbarung getroffen hatten. Deren Inhalt ist heute nicht mehr bekannt. Die Behörde erteilte daraufhin die Baugenehmigung unter folgenden Bedingungen:
- das Wehr nach den eingereichten und berichtigten Zeichnungen (und der Beschreibung) zu errichten (Vgl. Bild Nr.7)
- Im Mühlenobergraben vor der Turbine eine Freischleuse von 4 m Breite einzubauen.
- Zur Sicherung des Wehrs die Bachsohle vor und hinter der Mauer mit Bruchsteinen zu befestigen, wozu die Steine der alten Anlage verwendet werden sollten. (11)
„Ich hätt´ gern ein gebeuteltes Brot“, verlangten oft noch in der Nachkriegszeit ältere Waldbreitbacherinnen vom Bäcker. (12) Sie meinten damit ein Brot, dass aus Feinmehl gebacken war, frei von „Dunst, Gries und Schrot“, sie der Müller sagen würde. Dabei dachten die Kundinnen an die o. g. Einrichtung von 1836, den beschriebenen Beutelgang. Aber dieses einfache Verfahren ersetzte Willhelm Nassen bereits 1915 durch den erheblich effektiver arbeitenden Plansichter (bestehend aus zwei Siebstapeln mit jeweils 12 Siebkästen). Die Gerätschaft fand (nach 1938) Platz im dritten Stock der Mühle neben zwei weiteren Reini-gungsvorrichtungen; dem Aspirateur, der das Getreide (vor dem Mahlen) durch einen Luftstrom von Stoffen nach unterschiedlicher Größe und Gewicht reinigt, sowie dem Trieur, der Beimengungen nach der Form (bei gleicher Größe) ausliest.
Im Erdgeschoss installierte 1954 W. Nassen fünf Walzenstühle, zwei davon mit Doppeldiagonalwalzen. Erhalten vom alten Inventar blieb ein Steinmahlgang, den man nur noch zur Schrotherstellung verwendete. Der Keller diente zur Aufnahme der Turbine (erneuert 1947) und zur Lagerung der Frucht von den umliegenden Bauern. Das übrige Getreide wurde in zwei über drei Etagen reichende Silos aufgenommen. Sie fassten 1,5 t. Alle drei Stockwerke verbanden Elevatoren. (13)
Wie oben erwähnt, handelte es sich bei unserem Betrieb um eine so genannte Lohn- und Umtauschmühle. Für letztere kamen (überwiegend) die Bauern aus dem Amt Waldbreitbach und der näheren Umgebung. Zu nennen sind die Orte: Breitscheid, Datzerrodt, Gasbitze, Glockscheid, Hausen, Hesseln, Niederbreit-bach, Over, Stopperich, Verscheid, Wolfenacker und Wüscheid. Aus Over kamen allein sieben Mühlengäste. Insgesamt kann man in der Nachkriegszeit von maximal 180 Kunden ausgehen. „ In den frühen 1950er Jahren standen die Bauern ab August bis oben an die Brücke und es wurde Tag und Nacht gearbeitet.“ Die Landwirte wollten die Frühdruschprämie kassieren, die die Bundesregierung zahlte, um das Getreide, insbesondere den Roggen, rechtzeitig und vollständig zu erfassen. Damit sollten Ernährungslücken geschlossen werden. Für im Juli und August gebrachtes Korn erhielten die Erzeuger 1,50 DM, für September und Oktoberlieferungen 1,00 DM pro Zentner. (14)
Unabhängig von den Subventionszahlungen verkauften die Bauern entweder ihr Getreide an die Mühle, tauschten es gegen Mehl (anfangs backten viele noch selbst) oder bekamen Gutschriften, mit denen sie vom Bäcker Brot erhielten. Bei hundert Pfund Weizen fielen 25 Pfund Kleie an. Der Mahllohn betrug in den 1950er Jahren vier Mark pro Zentner.
Die Landwirte brachten ihr Getreide selbst zur Mühle, in der unmittelbaren Nachkriegszeit meist mit Ochsen- oder Kuhgespannen. Denn wie Peter Nassen betont: „Ochsen und Kühe wachsen ins Geld rein, Pferde aus dem Geld raus.“
Bauer Ditscheid aus Stopperich kam als einziger mit dem Traktor. „Im Herbst“, erinnert sich Peter Nassen heute, “wenn die Frucht kam und wir konnten nicht alles verarbeiten, haben wir Teile zur Firma Fuchs nach Lahnstein transportiert, die sie weiter an Großmühlen verkaufte. In späteren Jahren erhielt die Mühle Schröder in Neustadt die Überschüsse.“ (15)
Ab 1954 vermahlte der Betrieb nur noch Korn. Weizenmehl konnte man billiger bei Großmühlen erwerben. Nassen stellte auch verschiedene Viehfutter her. U. a. Ruff- Schweine- und Hoeveler Hühnerfutter (Garnelen vermischt mit Mais, Gerste und Weizen).
Und wer hat in der Mühle gearbeitet? Die Bauherren , beides Kaufleute, mit eigenem Geschäft in Waldbreitbach, wie wir sahen, müssen laut Quellen, zumindest was die Anfangsjahre betrifft, einen Müllermeister bzw. Müllerburschen angestellt haben, die die Mühle bedienten. Später unter Peter Nassen, dem Sohn von Wilhelm, begegnet 1856 der erste Müller in der Familie. Er betreibt auch die Landwirtschaft. Nachdem er 62jährig relativ früh stirbt, übernimmt mit 24 Jahren Sohn Wilhelm formell die Mühle.
Seine Mutter Sofie, geb. Prestinari, scheint aber nach wie vor die Fäden in der Hand zu haben und das bis zu ihrem Tod im Jahr 1925. In Behördenschreiben tritt sie 1909, 1915 und 1920 als Antragstellerin auf (Vgl. oben). (16)
Unter Wilhelm Nassen wird nach dem Tod der Mutter der Betrieb modernisiert und regelmäßig ein Müllerbursche beschäftigt. Zu den Erntezeiten im Herbst kommen Hilfskräfte hinzu.
Der vorletzte Müller, Hermann Nassen, bildet trotz seiner schweren Erkrankung, die er sich 1940 am Westwall zugezogen hat, zahlreiche Lehrlinge aus. Zu nennen sind Karl und Reinhold Schröder (Neustadt); Willi Brücken (Hausen) und Alois Ewenz (Rüddel).
Daneben betrieb er, wie seine beiden Vorgänger, die Landwirtschaft. Von 1961- 1985 übte er das Amt des Bürgermeisters aus (5 Amtszeiten). Sein Sohn Peter übernimmt noch ein Jahr den Betrieb, sicherlich im guten Glauben, die Familientradition fortzusetzen.
„Mühlen sterben leise“, schreibt Inge Grohmann in ihrer erschütternden Familiengeschichte. So war es auch bei Nassens, wie die Tochter Marlies erzählt: „Jahrelang hat mein Vater gezögert, die Stilllegungsprämie anzunehmen. Irgendwann (im Jahr1960) hatten wir ihn soweit. Der Antrag war endlich ausgefüllt. Aber am Ende konnte er sich dann wieder nicht entschließen. Eines Nachts nahm meine Mutter das Schreiben und warf es in den Postkasten.“ (17)
Einen wirtschaftlichen Einbruch konnten Nassens verhindern, denn bereits 1953 begannen sie mit der Einrichtung einer Pension, zunächst nur im Wohnzimmer.
Ein Jahr später öffneten sie in einem Anbau eine Gastwirtschaft , 1957 wurde aufgestockt. Zehn Jahre später wandelten die Eheleute Heide und Peter die gesamte Mühle in ein Restaurant um. Es bestand zunächst nur aus einer Gaststube mit Theke. 1968 folgten die Nutzung eines Speiseraumes und einer Terrasse. Weitere An- und Umbauten ergänzten den Betrieb. Er verfügt heute über elf Zimmer mit 17 Betten. (18)
Und was ist geblieben? Die Mühlenvergangenheit begegnet uns noch auf Schritt und Tritt. Da findet sich das Wehr, der immer noch Wasser führende Mühlengraben mit seinem Schütz, und last not but least zwei Mühlsteine des alten Kollergangs der Öl-Mühle unmittelbar daneben.
Mühlenbesitzer/ Müller der Nassens Mühle (1826- 1960) | ||
Jahr | Besitzer | Nutzung |
1826 – 1856 | Jakob und Wilhelm Nassen | Öl- ab 1839 auch Mahlmühle |
1856 – 1895 | Peter Nassen | Öl- bzw. Mahlmühle |
1895 – 1946 | Wilhelm Nassen (1909 – 1938 Stromproduzent) | Öl- bzw. Mahlmühle (Turbine) |
1946 – 1959 | Hermann Nassen | Mahlmühle |
1959 – 1960 | Peter Nassen | Mahlmühle |
Anmerkungen
1 VGW Nr. 7-5-7
2 VGW Nr. 7-5-7
3 LHA Koblenz Best. 441/ 14834
4 VGW Nr. 7-5-8
5 VGW Nr. 7-5-8
6 LHA Koblenz Best. 441/ 14834; Hardt, Albert, Im Lande der Neuerburg an der Wied, Waldbreitbach 1987. S. 163 ff
7 VGW Nr. 7-5-8
8 VGW Nr. 7-5-8
9 Teilzettel für den Wilhelm Nassen zu Waldbreitbachvom 27. August 1840- Privatbesitz Peter Nassen
10 Mündliche Auskunft Peter Nassen – VGW (Bau der elektrischen Kraftanlage Waldbreitbach)
11 Genehmigungsurkunde der Kreisverwaltung Neuwied vom 19. August 1915 Privatbesitz Peter Nassen
12 Mündliche Auskunft Peter Nassen
13 Mündliche Auskunft Alois Ewenz, (heute) Goldscheid
14 Mündliche Auskunft Peter Nassen, Internetrecherche
15 Mündliche Auskunft Peter Nassen
16 Stammbaum der Familie Nassen, Vgl. Anmerkung Nr. 11
17 Mündliche Auskunft Marlies Hertling geb. Nassen
18 Info- Blatt des Mühlenrestaurants; mündliche Auskunft Heide und Peter Nassen – Besonderer Dank gilt Herrn Richard Hasbach, der Akteneinsicht im VG Archiv ermöglichte.